Reetland am Meer - AGBs

AGB

AGB - Reetland Vermietungsgesellschaft mbH

 

1. Abschluss eines Mietvertrages – Buchung

Die Reetland Vermietungsgesellschaft mbH (nachfolgend „Reetland") tritt als Vermittler der Ferienhäuser auf und ist bevollmächtigt, Mietverträge im Namen und für Rechnung des Eigentümers abzuschließen und abzuwickeln.

Der Mietvertrag über das Ferienhaus kommt durch Annahme der Buchung des Kunden durch Reetland (z.B. Einbuchung der Ferienhaus in das Buchungssystem) zustande. Reetland versendet im Regelfall eine Buchungsbestätigung mit deklaratorischer Wirkung schriftlich, per Telefax oder per E-Mail. Sollte der Kunde diese nicht spätestens zwei Wochen nach Buchung erhalten haben, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis.

 

2. Zahlungsmodalitäten

Eine Wochen nach Vertragsschluss werden 25% des Gesamtmietpreises als Anzahlung fällig. Der Restbetrag (75% des Gesamtmietpreises) muss spätestens vier Wochen vor Anreise ohne nochmalige Aufforderung auf dem Konto der Reetland Vermietungsgesellschaft mbH eingegangen sein.

Bei Buchungen bis zu vier Wochen vor Anreise wird der Gesamtmietpreis sofort zur Zahlung fällig. Bei Überweisungen, die kurz vor Anreise vorgenommen wurden, bitten wir um eine Bankbestätigung. Wir bitten zu beachten, dass eine Zahlung vor Ort nur bar, per EC-Karte oder Kreditkarte möglich ist.

Reetland behält sich ausdrücklich den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn entweder die vereinbarte An- oder die vereinbarte Restzahlung ausbleibt oder nicht fristgerecht erfolgt. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Reetland kann namens des Eigentümers Schadenersatz verlangen, wenn eine Vermietung nicht oder nur zu einem geringeren Preis möglich ist.

 

3. Leistungen – Buchungs- und Vertragsänderungen durch Reetland

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Buchungsbestätigung und ergänzend, soweit darauf Bezug genommen wurde, aus der Leistungsbeschreibung in den Katalogen sowie auf den Webseiten von Reetland. Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

Reetland behält sich kurzfristige Buchungs- und Vertragsänderungen (z.B. Zuweisung eines anderen Ferienhauses) in begründeten Fällen ausdrücklich vor. Wir werden uns insoweit selbstverständlich bemühen, Ihnen ein gleich- oder höherwertiges Ferienhaus anzubieten. Sollten wir Ihnen nicht ein wenigstens gleichwertiges Ferienhaus anbieten können, wird selbstverständlich nur der niedrigere Preis berechnet.

 

4. Nebenkosten – Kurtaxe

Die Mietpreise beinhalten Endreinigung sowie, soweit verfügbar, W-LAN-Nutzung. Die Nebenkosten für den üblichen Verbrauch von Gas, Wasser und Strom sind ebenfalls im Mietpreis enthalten. Die Nebenkosten für etwaige Zusatzleistungen (z.B. Zustellbett) werden unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt Ihres Aufenthaltes geltenden Preise gesondert berechnet. Die ortsübliche, ganzjährig von den Rügener Ostseebädern erhobene Kurtaxe ist bei Vorliegen der entsprechenden Daten im Mietpreis

ausgewiesen. Ist die Kurtaxe nicht im Mietpreis enthalten, ist sie vor Ort zu entrichten. Die Kurkarte wird Ihnen bei Anreise in unserer Rezeption gegen Barzahlung ausgestellt, wenn sie nicht bereits mit dem Mietpreis bezahlt wurde.

 

5. Rücktritt vom Vertrag – Nichteinhaltung des Vertrages – Nichterscheinen

Im Falle des Rücktritts kann Reetland vom Kunden Ersatz für getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Die Höhe dieses Ersatzanspruchs bestimmt sich durch die Nähe des Rücktrittszeitpunkts zum vereinbarten Anreisetag; maßgeblich ist hierbei der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Reetland, die schriftlich erfolgen muss. Der Ersatzanspruch ist außerhalb der Hauptsaison E in folgende Pauschalen gestaffelt:

  • vom 29. bis zum 15. Tag vor dem Anreisetag mit 70% der vereinbarten Miete
  • vom 14. bis zum 7. Tag vor dem Anreisetag mit 80% der vereinbarten Miete
  • vom 6. Tag an vor dem Anreisetag mit 90% der vereinbarten Miete

In der Hauptsaison E ist ein Rücktritt nur bis vier Wochen vor Anreise möglich.

In allen Fällen des Rücktritts wird eine Bearbeitungspauschale von 50 EUR erhoben.

Nach Anreise ist ein Rücktritt ausgeschlossen. Im Falle einer Nichtanreise oder vorzeitigen Abreise bleibt der Zahlungsanspruch in voller Höhe bestehen, abzüglich einer Pauschale für ersparte Aufwendungen von 10% der Miete. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Reetland wird sich in Fällen des Rücktritts, Nichterscheinens oder der vorzeitigen Abreise um eine anderweitige Vermietung bemühen. Im Erfolgsfall wird das erzielte (Wieder-) Vermietungsentgelt auf den vorstehenden Ersatzanspruch angerechnet.

 

6. Umbuchungen durch den Kunden

Umbuchungswünsche des Kunden hinsichtlich der Aufenthaltsdaten, der Anzahl der gebuchten Gäste oder der Art der Unterkunft werden, wenn und soweit deren Durchführung möglich ist, gerne berücksichtigt. Sollte die Umbuchung zu einem niedrigeren Gesamtmietpreis führen, gelten hinsichtlich der Differenz zum ursprünglichen Gesamtmietpreis die Regelungen in Ziffer 5., insbesondere die Staffelung des Ersatzanspruchs, entsprechend.

Der Kunde kann bis zum Anreisetag bestimmen, dass andere Personen statt seiner die vertraglichen Leistungen in Anspruch nehmen. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten haftet der ursprüngliche Kunde bis zur vollständigen Bezahlung derselben durch den Dritten.

Eine Umbuchung muss zu ihrer Wirksamkeit in Textform durch Reetland bestätigt werden.

 

7. Anreise – Abreise – verspätete Rückgabe

Bei Ihrer Anreise erhalten Sie an der Rezeption den Schlüssel zu dem gebuchten Ferienhaus. Dieses steht Ihnen am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung und ist bis spätestens 18 Uhr zu beziehen. In den Monaten Juni bis September kann eine Bezugsfertigkeit grundsätzlich erst ab 16 Uhr gewährleistet werden. An Samstagen im Juli und August können einzelne Häuser erst um 17 Uhr zur Verfügung gestellt werden. Bitte erfragen Sie die Möglichkeit eines früheren oder späteren Bezugszeitpunktes vor Reiseantritt.

Sollten Sie außerhalb der Monate Juli und August später als 17 Uhr anreisen, bitten wir Sie, sich rechtzeitig mit uns telefonisch in Verbindung zu setzen. Im Juli und August bitten wir um eine Meldung bis 20 Uhr. Auf Anfrage in unserer Rezeption bestellen wir Ihnen für die Abholung vom Bahnhof sehr gern ein Taxi oder organisieren einen Transfer.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der notwendigen Reinigung Ihre Ferienhaus grundsätzlich am Abreisetag bis 10 Uhr zu räumen und ordnungsgemäß zu übergeben ist. Eine spätere Übergabe ist nur nach vorheriger Rücksprache mit unserer Rezeption möglich. Wird die Rückgabezeit eigenmächtig überschritten, sind wir leider gezwungen, dem Kunden für die erste und zweite Stunde jeweils 40 EUR/Stunde in Rechnung zu stellen. Ab angefangener dritter Stunde wird der zweifache Übernachtungspreis laut aktueller Preisliste in Rechnung gestellt.

 

8. Beschaffenheit der Mietsache – Haftungsbeschränkungen

Geringfügige Abweichungen des Mietgegenstandes von den Darstellungen im Internet oder anderweitig zugänglichen Abbildungen sind möglich und begründen keinen Mangel. Die vertragliche wie auch deliktische Haftung der Reetland Vermietungsgesellschaft mbH und des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des Mietpreises gem. Buchung beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

Es wird nicht gehaftet für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in den Leistungsbeschreibungen ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

 

9. Hausordnung – Überbelegung – Mängel und Beschädigungen durch unsere Gäste – Verstöße gegen das Rauchverbot

Alle Gäste sind verpflichtet, die jeweils geltende Hausordnung zu beachten. Das Übertreten dieser Hausordnung kann einen Verweis aus der Ferienhaus nach sich ziehen, ohne dass der Mietpreis ganz oder teilweise erstattet wird.

Die Ferienhaus darf nur mit der vereinbarten Personenzahl (Erwachsene und Kinder, inkl. etwaiger Aufbettungen) genutzt werden. Bei Überbelegung behalten wir uns das Recht vor, unangemeldete Personen abzuweisen bzw. einen angemessenen

Entschädigungsbetrag in Höhe von mindestens 80 EUR pro Nacht und unangemeldeter Person in Rechnung zu stellen. Alle Gegenstände, die während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhanden gekommen sind, sind vom Gast zu ersetzen. Der Gast ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die bei Übernahme vorliegen oder in der Zeit entstehen, in der er die Ferienhaus bewohnt, sofort zu melden. Es obliegt ihm der Beweis, dass ein Schaden nicht während der Mietzeit entstanden ist bzw. dass ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft. Der anmeldende Gast haftet persönlich für alle Mitreisenden. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so kann dies Schadensersatzansprüche von Reetland/oder des Eigentümers auslösen. Auch können Ersatz- oder Minderungsansprüche aufgrund des nicht (rechtzeitig) angezeigten Mangels durch den Kunden nicht mehr geltend gemacht werden.

Reetland ist berechtigt, in Fällen von Schäden oder übermäßiger Verschmutzung der Wohnung Sicherheitsleistung für die durch die Reetland Vermietungsgesellschaft mbH geschätzten Kosten für Ersatz oder Reinigung geltend zu machen oder einzubehalten. Nach Rechnungslegung durch das Reinigungsunternehmen wird der eventuell überzahlte Betrag an den Mieter ausgekehrt oder ein Mehrbetrag in Rechnung gestellt.

In allen Häusern ist das Rauchen in allen Räumen verboten, es sei denn, die Wohnung ist schriftlich als Raucherwohnung ausgewiesen. Verstöße gegen das Rauchverbot werden mit einer zusätzlichen Mindestreinigungsgebühr von 150 EUR belegt, weitergehende Schadenersatzansprüche werden ausdrücklich vorbehalten.

 

10. Haustiere

Haustiere dürfen nur in bestimmten Ferienhäusern und nur nach vorheriger Bestätigung von Reetland mitgebracht werden. Für den gesamten Aufenthalt ist ein Haustierzuschlag gem. aktueller Preisliste zu entrichten. Ergibt sich nach Abreise des Kunden, dass im Verlaufe des Aufenthaltes unangemeldet Haustiere in der Wohneinheit gehalten wurden, wird der Haustierzuschlag zzgl. einer Vertragsstrafe in Höhe von 150 EUR fällig.

 

11. Parkplätze, Tiefgarage und Schwimmbad

Die Parkplätze werden nicht bewacht und sind Dritten frei zugänglich. Für die auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge und darin befindliche Gegenstände haften Reetland und Eigentümer nicht. Gleiches gilt für mitgebrachte Fahrräder und andere Gegenstände, wie z.B. Kinderwagen.

Die Nutzung der Schwimmbad- und Saunaanlage ist für Hausgäste von Reetland im Preis inbegriffen. Die Betriebszeiten werden jahreszeitabhängig festgelegt und sind an der Rezeption zu erfragen. Betriebsunterbrechungen oder –ausfälle berechtigen nicht zur Minderung. Die Benutzung der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr.

 

12. Daten

Reetland ist berechtigt, alle personenbezogenen Daten der Gäste auf Datenträgern zu speichern und diese Daten im Rahmen von Werbemaßnahmen zu nutzen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn Reetland ist zu einer solchen gesetzlich verpflichtet. Es wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten an die Kurverwaltung und ggf. an die jeweiligen Wohnungseigentümer weitergegeben werden müssen.

Sollten Sie mit der Nutzung der Daten nicht einverstanden sein, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Auf die gesonderte Datenschutzerklärung von Reetland wird hiermit ausdrücklich Bezug genommen.

 

13. Sonstiges - Ausschlussfrist

Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Unternehmern ist Dranske auf Rügen. Dieser gilt auch, soweit die Voraussetzungen vorliegen, für Verbraucher als besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsortes.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Ansprüche infolge nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung hat der Kunde innerhalb eines Monat nach Vertragsende gegenüber Reetland oder seinem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist sind etwaige Ansprüche ausgeschlossen.

 

Diese aktuellen Hinweise und allgemeinen Vertragsbedingungen setzen alle bisherigen außer Kraft.

Wir wünschen Ihnen schöne Ferien und einen angenehmen Aufenthalt!

Stand: 03/2021