Kontakt
- Feriendorf Rugana GmbH
Nonnevitz 25 a–b
D-18556 Dranske-Bakenberg - Gästeservice: +49 38391 91418
- Reservierung: +49 38391 91499
- info@reetland.de
für die Vermietung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen
1.1 Die Feriendorf Rugana GmbH, Nonnevitz 25 a–b, 18556 Dranske/Bakenberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stralsund unter HRB 20280 (nachfolgend „FDR“), tritt als Vermittlerin der Ferienhäuser und Ferienwohnungen auf. Sie ist vom jeweiligen Eigentümer (nachfolgend „Vermieter“) bevollmächtigt, Mietverträge im Namen und für Rechnung des Vermieters mit dem Gast (nachfolgend „Kunde“) abzuschließen und abzuwickeln. Vertragspartner des Kunden wird der Vermieter.
1.2 Die Buchung des Kunden (online, schriftlich, per E-Mail oder telefonisch) ist ein Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages. Der Mietvertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden zustande, die FDR im Namen und mit Vollmacht des Vermieters in Textform (z. B. per E-Mail) erteilt.
1.3 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, liegt ein neues Angebot vor, an das der Vermieter für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt oder die Anzahlung leistet.
1.4 Bucht derselbe Kunde mehrere Objekte für denselben oder einen sich überschneidenden Zeitraum, behält sich FDR vor, nach Rücksprache mit dem Kunden nur eine dieser Buchungen zu bestätigen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde ein berechtigtes Interesse an der Anmietung mehrerer Objekte darlegt (z. B. Gruppen- oder Familienreise mit entsprechender Personenzahl). Für bereits bestätigte Buchungen bleibt es bei den Rücktrittsregelungen der Ziffer 6.
2.1 Diese AGB gelten für alle unter Vermittlung von FDR geschlossenen Mietverträge über Ferienhäuser und Ferienwohnungen zwischen dem Vermieter und dem Kunden sowie für die damit verbundenen Leistungen von FDR gegenüber dem Kunden.
2.2 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Buchungsbestätigung und ergänzend aus der Leistungsbeschreibung des gebuchten Objekts auf den Webseiten von FDR bzw. in den Onlineportalen, jeweils in der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Ergänzende Abreden bedürfen der Bestätigung in Textform.
3.1 FDR wickelt die Zahlungen im Auftrag und auf Rechnung des jeweiligen Vermieters ab.
3.2 Der Kunde zahlt binnen einer Woche nach Zugang der Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtmietpreises. Der Restbetrag von 75 % ist ohne weitere Aufforderung spätestens 14 Tage vor Anreise auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto zu zahlen. Erfolgt die Buchung weniger als 14 Tage vor Anreise, ist der Gesamtmietpreis sofort fällig.
3.3 Zahlungen vor Ort sind nur per EC-/Girocard oder Kreditkarte möglich.
3.4 Leistet der Kunde die Anzahlung oder die Restzahlung nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht, wird FDR ihn im Namen des Vermieters in Textform erinnern und eine Nachfrist von fünf Tagen setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; FDR ist bevollmächtigt, den Rücktritt zu erklären. Im Fall des Rücktritts gilt Ziffer 6 entsprechend, wobei sich die Pauschale nach dem Zeitpunkt des Rücktritts richtet. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
4.1 Der Vermieter ist berechtigt, dem Kunden ein gleich- oder höherwertiges Ferienhaus bzw. eine gleich- oder höherwertige Ferienwohnung vergleichbarer Lage, Größe und Ausstattung zuzuweisen, wenn das gebuchte Objekt aus Gründen, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, nicht bereitgestellt werden kann; solche Gründe sind insbesondere Unbewohnbarkeit infolge von Schäden (z. B. Wasser-, Sturm- oder Brandschaden), behördliche Anordnungen oder der Ausfall wesentlicher Versorgungseinrichtungen.
4.2 Mehrkosten einer Ersatzunterkunft trägt der Vermieter. Steht nur ein geringerwertiges Objekt zur Verfügung, wird lediglich dessen niedrigerer Preis berechnet.
4.3 Der Kunde kann die Zuweisung ablehnen und stattdessen kostenfrei vom Vertrag zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
5.1 Der Gesamtmietpreis umfasst die Endreinigung, die Wäscheerstausstattung, die Nutzung eines vorhandenen WLAN sowie die Nebenkosten des üblichen Verbrauchs von Gas, Wasser und Strom.
5.2 Zusatzleistungen (z. B. Zustellbett, Stellplatz, zusätzliche Wäsche), die bereits bei Buchung vereinbart werden, werden zu den bei Buchung gültigen und in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preisen berechnet. Erst vor Ort gebuchte Zusatzleistungen werden zu den dort ausgewiesenen aktuellen Preisen berechnet.
5.3 Ob die ortsübliche Kurtaxe im Mietpreis enthalten ist, ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Ist sie nicht enthalten, ist sie bei Anreise beim Gästeservice zu entrichten; die Kurkarte wird dort ausgestellt.
6.1 Dem Kunden steht kein gesetzliches Rücktritts- oder Widerrufsrecht zu (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Der Vermieter räumt dem Kunden jedoch das folgende vertragliche Rücktrittsrecht ein.
6.2 Der Rücktritt ist gegenüber FDR in Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung bei FDR. FDR ist vom Vermieter zur Entgegennahme bevollmächtigt.
6.3 Geht die Rücktrittserklärung bis zum 7. Tag vor dem Anreisetag (Anreisetag nicht mitgerechnet) bei FDR zu, ist der Rücktritt kostenfrei; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Geht die Rücktrittserklärung später zu, kann der Vermieter anstelle des konkret berechneten Anspruchs eine Entschädigungspauschale in Höhe von 90 % des Gesamtmietpreises verlangen, in der die ersparten Aufwendungen bereits berücksichtigt sind:
– bis zum 7. Tag vor Anreise (Standardrate): kostenfrei
– ab dem 6. Tag vor Anreise sowie bei Nichtanreise: 90 % des Gesamtmietpreises
– nicht stornierbare Rate oder Sparpreis (jederzeit): 90 % des Gesamtmietpreises
6.3a Die Regelung in Ziffer 6.3 gilt nicht, wenn der Kunde eine ausdrücklich als „nicht stornierbar“ oder „Sparpreis“ gekennzeichnete Rate zu einem entsprechend reduzierten Preis gebucht hat. In diesem Fall ist ein kostenfreier Rücktritt ausgeschlossen; bei Rücktritt oder Nichtanreise kann der Vermieter eine Entschädigungspauschale von 90 % des Gesamtmietpreises verlangen (ersparte Aufwendungen bereits berücksichtigt). Die Ziffern 6.5 und 6.6 gelten auch für nicht stornierbare Raten. Auf die Eigenschaft als nicht stornierbare Rate bzw. Sparpreis wird im Buchungsprozess und in der Buchungsbestätigung deutlich hingewiesen.
6.4 Bei Nichtanreise ohne Rücktrittserklärung sowie bei vorzeitiger Abreise bleibt der Anspruch des Vermieters auf den Mietpreis bestehen; ersparte Aufwendungen sowie der Erlös einer anderweitigen Vermietung werden angerechnet.
6.5 Dem Kunden bleibt in allen Fällen der Nachweis unbenommen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geltend gemachte Pauschale.
6.6 Der Vermieter wird sich – durch FDR – um eine anderweitige Vermietung des Objekts für den gebuchten Zeitraum bemühen. Ein erzielter Wiedervermietungserlös wird auf die Entschädigung angerechnet.
6.7 Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
7.1 Umbuchungswünsche (Änderung von Aufenthaltszeitraum, Personenzahl oder Objekt) werden nach Verfügbarkeit berücksichtigt. Eine Umbuchung ist bis zum 7. Tag vor Anreise kostenfrei möglich und bedarf der Bestätigung durch FDR in Textform; ein etwaiger Differenzbetrag zum neuen Gesamtmietpreis wird berechnet bzw. erstattet. Spätere Änderungswünsche können nur als Rücktritt (Ziffer 6) mit gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Bei nicht stornierbaren Raten (Ziffer 6.3a) sind Umbuchungen ausgeschlossen.
7.2 Der Kunde kann bis zum Anreisetag in Textform bestimmen, dass ein Dritter an seiner Stelle die vertraglichen Leistungen in Anspruch nimmt. Hierdurch nachweislich entstehende Mehrkosten trägt der Kunde. Kunde und Dritter haften als Gesamtschuldner für den Mietpreis.
8.1 Das Objekt steht dem Kunden am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung; der Schlüssel wird beim Gästeservice bzw. über Schlüsselautomaten ausgegeben. Am Abreisetag ist das Objekt bis 10:00 Uhr geräumt, ordnungsgemäß und besenrein zu übergeben. Ein früherer Bezug oder eine spätere Übergabe ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Gästeservice möglich.
8.2 Gibt der Kunde das Objekt eigenmächtig verspätet zurück, kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung verlangen (§ 546a BGB): je angefangene Stunde 1/24 des für das Objekt geltenden Tagesmietpreises, höchstens jedoch den Tagesmietpreis je angefangenem Tag. Weitergehende nachgewiesene Schäden (z. B. Ausfall oder Entschädigung einer Folgebuchung) bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
9.1 Geringfügige Abweichungen des Objekts von Abbildungen und Darstellungen in Onlineportalen begründen keinen Mangel, soweit sie die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigen.
9.2 Vermieter und FDR haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9.3 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9.4 Für Leistungen Dritter, die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind und lediglich vermittelt werden, haften Vermieter und FDR nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die Fremdleistung selbst.
10.1 Für den Aufenthalt gilt die Hausordnung des jeweiligen Objekts. Sie wird dem Kunden mit der Buchungsbestätigung übermittelt oder verlinkt und liegt zusätzlich beim Gästeservice aus bzw. ist in der Gäste-App abrufbar. Verstößt der Kunde trotz Abmahnung fortgesetzt und erheblich gegen die Hausordnung, kann der Vermieter den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen; einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn sie offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen gerechtfertigt ist (§ 543 Abs. 3 BGB). Im Fall der Kündigung behält der Vermieter den Anspruch auf den Mietpreis; ersparte Aufwendungen und der Erlös einer anderweitigen Vermietung werden angerechnet.
10.2 Das Objekt darf nur mit der vereinbarten Personenzahl (Erwachsene und Kinder, einschließlich Aufbettungen) belegt werden. Bei Überbelegung kann der Vermieter unangemeldete Personen abweisen oder für jede unangemeldete Person eine Pauschale von 80 EUR pro Nacht berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; dem Vermieter bleibt die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens vorbehalten.
10.3 Der Kunde wird Mängel und Schäden, die bei Übernahme vorliegen oder während des Aufenthalts entstehen, unverzüglich dem Gästeservice oder FDR melden. Unterlässt der Kunde schuldhaft die Anzeige eines Mangels, kann er hierauf gestützte Minderungs- oder Ersatzansprüche insoweit nicht geltend machen, als bei rechtzeitiger Anzeige Abhilfe möglich gewesen wäre (§ 536c BGB).
10.4 Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden am Objekt und Inventar, die er oder seine Mitreisenden schuldhaft verursachen. Das Verschulden von Mitreisenden hat er wie eigenes Verschulden zu vertreten (§ 540 Abs. 2 BGB).
10.5 In allen Objekten gilt in sämtlichen Innenräumen Rauchverbot. Bei einem Verstoß kann der Vermieter die Kosten der erforderlichen Sonderreinigung pauschal mit 250 EUR berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind; die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.
11.1 Haustiere dürfen nur in den dafür ausgewiesenen Objekten und nur nach vorheriger Bestätigung durch FDR in Textform mitgebracht werden. Es fällt der bei Buchung ausgewiesene Haustierzuschlag an.
11.2 Wird ein Haustier ohne Anmeldung gehalten, schuldet der Kunde den Haustierzuschlag für den gesamten Aufenthalt sowie eine Vertragsstrafe von 250 EUR je Tier. Die Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch wegen desselben Sachverhalts angerechnet.
12.1 Die Parkplätze sind unbewacht und frei zugänglich; eine Verwahrung von Fahrzeugen, Fahrrädern oder sonstigen Gegenständen wird nicht geschuldet. Die Haftung des Vermieters und von FDR richtet sich nach Ziffer 9.
12.2 Befindet sich der Stellplatz auf einem Doppelparker, hat der Kunde vor der Bedienung die Gebrauchsanleitung zu beachten und sich bei Zweifeln beim Gästeservice einweisen zu lassen.
12.3 Soweit ein Wellnessbereich vorhanden ist, ist dessen Nutzung für Hausgäste im Mietpreis enthalten. Die Betriebszeiten werden jahreszeitabhängig festgelegt und sind beim Gästeservice zu erfragen. Kurzzeitige, unwesentliche Betriebsunterbrechungen (z. B. für Reinigung, Wartung oder aus Sicherheitsgründen) berechtigen nicht zur Minderung; im Übrigen bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unberührt. Die Haftung richtet sich nach Ziffer 9.
13.1 FDR und der jeweilige Vermieter verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Mietvertrages (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO), insbesondere zur Übermittlung an die Kurverwaltung nach den melde- und kurabgaberechtlichen Vorschriften und – soweit erforderlich – an den jeweiligen Eigentümer.
13.2 Werbliche Ansprache erfolgt nur, soweit der Kunde eingewilligt hat oder soweit dies nach § 7 Abs. 3 UWG zulässig ist; der Kunde kann ihr jederzeit widersprechen.
13.3 Einzelheiten, einschließlich der Rechte des Kunden, enthält die Datenschutzerklärung von FDR, abrufbar unter www.rugana.de/de/datenschutz.
14.1 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Bergen auf Rügen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; für Klagen, die das Mietverhältnis über das Objekt betreffen, ist das Gericht der Belegenheit ausschließlich zuständig (§ 29a ZPO).
14.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen zur Beweissicherung in Textform festgehalten werden. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
14.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
14.4 FDR ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit (§ 36 VSBG).
14.5 Diese AGB ersetzen alle früheren Fassungen.
Feriendorf Rugana GmbH, Nonnevitz 25 a–b, 18556 Dranske/Bakenberg, Deutschland. Handelsregister: Amtsgericht Stralsund, HRB 20280. Umsatzsteuer-ID: DE300007406. Vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Philip Boll und Dr. Reinhard Patzschke. Telefon: +49 38391 9140, E-Mail: info@rugana.de, Web: www.rugana.de. Die Vermietung der Ferienwohnungen erfolgt im Namen und Auftrag des jeweiligen Eigentümers.
Wir wünschen Ihnen schöne Ferien und einen angenehmen Aufenthalt!
Stand: 07/2026